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Werner Stangls
Lehrtext.Sammlung |
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Universität Heidelberg Thema der Hausarbeit: Drogenpolitik in der BRD- Probleme, Charakteristika, Reformvorschläge -Autor: Carsten Labudda
InhaltI. Hinführung zum Thema
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I. Hinführung zum ThemaÑEine Stunde lang wurde gestern der Johannisplatz gesperrt, als 90 Beamtinnen und Beamte einen erfolgreichen Schlag gegen die Gmünder Rauschgiftszene führten." titelte die Rems-Zeitung am 19. August 1998. Im Kommentar derselben Ausgabe heißt es: ÑWas wird die Szene tun? Den Johannisplatz meiden und weiterziehen? Dann würde es garantiert nicht lange dauern, bis sich die Anwohner eines anderen Quartieres beim Oberbürgermeister beschweren." Gmünd ist ein kleines Städtchen tief in Schwaben, doch obige Nachrichten könnten auch in der Frankfurter Rundschau, im Hamburger Abendblatt oder im Kölner Stadtanzeiger gestanden haben. Oder im Mannheimer Morgen, wie am 12. September 1998: ÑPolizei zerschlägt Gefängnis-Dealerring. Über 110 Kilo Drogen in Mannheim sichergestellt." Drogen sind immer wieder Thema in der Presse. Drogen gelten als gefährlich. Selbst der Kommentator des Betäubungsmittelgesetzes, welches den Umgang mit den meisten Drogen regelt, Harald Hans Körner, schrieb im Vorwort zur ersten Auflage seines Standardwerkes: ÑNoch nie wurden so viele tote junge Menschen, vergiftet durch harte Drogen aus Toiletten, Parkanlagen oder Hinterzimmern geborgen. [...] Der Heroinkonsument ist bisweilen psychisch schon schwer geschädigt, bevor er zur Droge greift, die ihn psychisch und physisch zugrunde richten kann." (Körner 1990: X). Und Drogen sind offenbar ein gesellschaftliches Problem, wenn sie es bis auf die Titelseiten von Frankfurter Allgemeiner Zeitung (26. August 1998) und Spiegel (27. Januar 1997) bringen. Wo es ein Problem gibt, gibt es natürlich auch Ideen, wie dieses Problem gelöst werden könne. Die einen denken beim Thema Drogen an Lösungsansätze mit Hilfe von Polizei und Justiz (Innenministerium 1998), andere präferieren Modelle ganz oder teilweiser Freigabe von Drogen (Amendt 1998, Hartwig/Pies 1995, Stöver 1994). Doch was ist nun eigentlich das Problem? Was sind denn Drogen? Was macht Drogen zum gesellschaftlichen Thema? Und wie sehen die Lösungsansätze im Einzelnen aus? Das soll im Folgenden dargelegt werden, um aus der Vielzahl von Beiträgen, Artikeln und Büchern eine Systematik herauszufiltern, die es erleichtert, die Positionen im Politikfeld Drogenpolitik einzuordnen und gegeneinander abzuwägen, was zum Schluß dieses Textes versucht werden wird.
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II. Bestimmung von SchlüsselbegriffenII.1. DrogenDer Begriff ÑDrogen" leitet sich ab vom Adjektiv Ñtrocken" (Behr/Juhnke 1985: 18). Ursprünglich bezeichnete er getrocknete Pflanzen und Pflanzenteile, die für Heilzwecke, als Stimulantia oder auch als Gewürze genutzt wurden. In der heutigen Diskussion gibt es zwei Varianten, Drogen zu definieren. Im weiteren Sinne werden damit ÑRohstoffe zur Arzneimittelbereitung" verstanden, wie sich das Bertelsmann Universal-Lexikon ausdrückt. In selbigem Buch ist auch dargelegt, was Drogen im engeren Sinne sind, nämlich chemische Stoffe, Ñdie durch ihre Wirkung auf das Zentralnervensystem einen Erregungs-, Rausch- oder ähnlichen Ausnahmezustand herbeiführen" (Bertelsmann 1990: 207). Zu den Drogen werden die Im Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe gezählt (Körner 1990: 34ff.). Desweiteren gibt es eine Reihe von im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) aufgeführten Genußmitteln, die ebenfalls Drogen sind, so z.B. Alkohol, Nikotin, Koffein, Thein. Der besseren Übersicht wegen können Drogen in verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Seit Louis Levins Klassiker ÑPhantastica" aus dem Jahre 1927 , dem ersten Werk, daß sich wissenschaftlich mit Drogen befaßt, ist eine Vielzahl von Systematiken erstellt worden. Im Folgenden soll in diesem Text die Einteilung aus Tabelle 1 verwandt werden. Danach lassen sich Drogen einteilen in (1) Nüchternheits-/Leistungsdrogen, (2) Schlaf- und Beruhigungsmittel (Hypnotika und Sedativa), (3) Halluzinogene sowie (4) Opiate und Opioide.
Tabelle 1: Einteilung ausgewählter Drogen in verschiedene Gruppen II.1.1. Nüchternheits-/LeistungsdrogenLeistungsdrogen haben eine anregenden Wirkung auf den Organismus. Dieser wird durch eine verstärkte Ausschüttung von Streßhormonen (z.B. Dopamin) bewirkt, was sich in einer Erhöhung des Blutdrucks, verstärkter Muskelaktivität bis zum Zittern, geringerem Schlafbedürfnis und weniger Hunger ausdrückt. Ihr Wirkungsspektrum reicht von leichten Anregungszuständen bis zu Omnipotenzgefühlen. Nach dem Abklingen der Wirkung können unter Umständen Gefühle körperlichen Ausgelaugtseins und depressive Verstimmungen auftreten. Zu dieser Gruppe gehören Stoffe wie Koffein, Kokain , Nikotin, Thein. II.1.2. Hypnotika und SedativaSchlaf- und Beruhigungsmittel bewirken ein Herunterfahren körperlicher oder geistiger Aktivität. Der Stoffwechsel wird verlangsamt, Angstzustände und Depressionen werden nicht oder kaum mehr wahrgenommen. Deshalb werden diese Stoffe auch aus ÑDowner" bezeichnet. Auch nach dem Abklingen der unmittelbaren Wirkung können Müdigkeit, Benommenheit und Kreislaufschwäche auftreten. Zu dieser Gruppe zählen Alkohol, Barbiturate, Benzodiazepine (wie z.B. Valium). II.1.3. HalluzinogeneHalluzinogene sind Stoffe, die eine sogenannte Ñbewußtseinserweiternde" Wirkung haben können. Ihre Wirkung beruht auf der Ähnlichkeit mit dem Botenstoff Serotonin, der eine Reizüberflutung des Gehirns verhindert (siehe Informationszentrale 1997). Durch die nach der Einnahme von Halluzinogenen hervorgerufene Reizüberflutung kommt es zu optischen, akustischen oder emotionalen Halluzinationen, die sich z.B. in besonders intensiver Farb- oder Musikwahrnehmung bis hin zu den viel beschriebenen Ñrosa Elephanten" ausdrücken kann. Negative äußere Einflüsse oder auch Unwohlsein bei der Einnahme können allerdings auch sogenannte ÑHorror-Trips" auslösen, die durch Angstzustände und Panikattacken gekennzeichnet sind. Die bekanntesten Halluzinogene sind Cannabis (Marihuana, Haschisch), Psilocybin, Meskalin und LSD. II.1.4. OpiateOpiate sind das im Schlafmohn enthaltene Opium und seine Derivate. Ihre Wirkung beruht auf ihrer großen Ähnlichkeit mit den Endorphinen. Diese sind natürliche Botenstoffe des Menschen, welche durch die Hirnangangsdrüse ausgeschüttet werden und Wohlbefinden und Glückszustände auslösen. Deshalb werden sie auch oft als ÑGlückshormone" bezeichnet. Die Zufuhr von Opiaten wird durch den Organismus als eine starke Steigerung des Endorphinspiegels wahrgenommen. Da sich dem Körper auf diese Weise weit mehr ÑGlückshormone" zuführen lassen, als dieser in der Lage ist, selbst zu produzieren, lassen sich mit den Opiaten derart starke Zustände von Wohlbefinden erzeugen, daß das Verlangen nach wiederholtem Konsum sehr schnell eintreten kann. Das Absetzen von Opiaten führt zu starken Depressionen, Magenkrämpfen, Schwitzen und Muskelzittern. Die bekanntesten Opiate sind Opium, Morphin, Codein und Heroin. II.2. Drogenabhängigkeit und DrogensuchtEntgegen der landläufigen Meinung stellen Abhängigkeit und Sucht nicht zwangsläufig dasselbe dar. Menschen sind von vornherein von vielen Dingen anhängig: von Nahrung, Atemluft, Liebe, Freunden und vielem mehr. Abhängigkeit muß nicht zwangsläufig etwas Negatives sein. Sucht hingegen ist von vornherein im Extremen angesiedelt. Während Abhängigkeit bedeutet, auf etwas angewiesen zu sein, heißt Sucht als Maximalform derselben für Scheerer (1995: 20): Ñsich auf Gedeih und Verderb einer durch Lernen erworbenen emotionalen Fixierung ausgeliefert zu sehen, die sich in einem stereotypen Verhalten von geradezu triebhafter Stärke ausdrückt und deswegen verstandesmäßig aktuell unbeherrschbar ist und für eine nicht unbeträchtliche Zeit alle anderen Werte und Aktivitäten des Individuums in den Hintergrund drängt." Es ist wichtig zu unterscheiden, daß nicht jede und jeder Abhängige süchtig ist. Drogenabhängige können in der Lage sein, ein weitestgehend normales Leben zu führen. Drogensüchtigen ist das nicht mehr möglich. Paradigma aller drogenpolitischen Vorstellungen ist, Süchtige von ihrer Sucht zu befreien. Bei Abhängigen sieht das nicht so aus, wie später aufgezeigt werden wird. II.2.1. Ein kleiner Exkurs: Ñharte" und Ñweiche" DrogenIn den Medien werden Drogen oft in sogenannte Ñharte" und Ñweiche" Drogen unterteilt. In der Regel werden Drogen, die über ein psychisches Abhängigkeitspotential verfügen, als Ñweich" bezeichnet, wie z.B. Cannabis. Psychische Abhängigkeit bedeutet, daß der Konsument oder die Konsumentin ein starkes Verlangen nach Wiedereinnahme der Droge verspürt, ohne daß körperliche Entzugserscheinungen auftreten. Wenn auch das der Fall sein kann, z.B. in Form von starken Schweißausbrüchen, Magenkrämpfen, Muskelzittern usw., dann haben Drogen ein körperliches, ein physisches Abhängigkeitspotential. Drogen die psychisch und physisch abhängig machen können, werden als Ñharte" Drogen bezeichnet. Das ist bei Alkohol und Opiaten der Fall. Bei Kokain hingegen ist kein physisches Abhängigkeitspotential gegeben. Trotzdem wird es zumeist auch als Ñharte" Droge bezeichnet, da das psychische Abhängigkeitspotential als besonders hoch gilt. Koffein hingegen, welches nach Definition als Ñharte" Droge zu gelten hätte, wird in diesem Zusammenhang zumeist gar nicht erwähnt. Dies zeigt, daß die oft betriebene Unterteilung in Ñharte" und Ñweiche" Drogen keinen Sinn macht, da sie willkürlich und ohne stringente Systematik erfolgt.
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III. Gegenwärtige Situation der Drogenpolitik in der BRDIII.1. Kurze Geschichte und aktuelle Ziele der DrogenpolitikDie heutige deutsche Drogenpolitik begann im Jahre 1929. In diesem Jahr wurde vom Reichstag das Opiumgesetz beschlossen. Es stellte erstmals den Umgang mit verschiedenen Drogen unter Strafe. Es galt auch in der Bundesrepublik Deutschland mit kleinen Änderungen bis 1972. Dann trat sein Nachfolger, das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in Kraft, welches mit kleinen Änderungen bis heute gültig ist . Das BtmG regelt den Umgang mit einer Vielzahl von Stoffen, die in drei Anlagen zum BtmG aufgeführt sind. Es schreibt auch die Strafen vor, die für den Umgang mit z.B. Ñnicht verkehrsfähigen Substanzen" (Körner 1990: 34) durch die Justiz zu verhängen sind. Zusätzlich zum BtmG gilt in Deutschland der ÑNationale Rauschgiftbekämpfungsplan (NRBP)", der auf einer ÑNationalen Drogenkonferenz" im Jahr 1990 verabschiedet wurde. Er wurde auf Betreiben der Regierungschefs in Bund und Ländern erarbeitet und legt die Ziele und Methoden der aktuellen deutschen Drogenpolitik fest (Schwilk 1996: 18). Nach Schwilk sind die Ziele des NRBP Ñder Kampf gegen Drogenmißbrauch, mehr Prävention, deutliche Ächtung von Drogen, mehr Beratungsstellen, mehr Therapieplätze und verstärkte Ansprache der Therapie-Unmotivierten. Gleichzeitig sollen sowohl rechtliche und technische Instrumente als auch Sachmittel der Strafverfolgungsbehörden (besonders der Polizei) erweitert werden. So sieht der NRBP insgesamt 400 neu zu schaffende Stellen für das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Eine enge internationale Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Drogenbekämpfung soll stattfinden" (Schwilk 1996: 18). III.2. Ergebnisse der gegenwärtigen DrogenpolitikGemessen an ihren Zielen ist die heutige Drogenpolitik als wenig erfolgreich zu bezeichnen. Zwar sind die Instrumente, die Sachmittel und die Stellenzahl bei den Strafverfolgungsbehörden z.T. beträchtlich erweitert bzw. erhöht worden und ist u.a. mit Hilfe des Schengener Abkommens auch die internationale Zusammenarbeit verstärkt worden, doch sind das nur die Mittel zur eigentlichen Zielerreichung, nämlich der Ñdeutlichen Ächtung von Drogen". Diese aber wurde offensichtlich nicht erreicht. Einfacher Nachweis dessen sind die Angaben über die Anzahl der Konsumenten illegaler Drogen, die seit Beginn ihrer Erfassung stetig gestiegen ist (Wichmann 1992: 50f.; Stöver 1994: 15f.). Heute wird die Zahl der Cannabiskonsumenten auf 4 bis 7 Millionen (Thamm 1995: 46), die der Gebraucher sogenannter Ñharter" Drogen auf ca. 100.000 (Wichmann 1992: 51) bis 180.000 geschätzt (Hartwig/Pies 1995: 2). Für diese Menschen wurden zwar mehr Beratungsstellen und Therapieplätze eingerichtet, doch ist zum Einen der Zugang zu Therapien mit hohen bürokratischen Hürden versehen, zum Anderen erfolgt die ÑAnsprache der Therapie-Unmotivierten" zumeist nach §35 BtmG, also nach dem Grundsatz ÑTherapie statt Strafe". Nach dieser Regelung können Straftäter nach dem BtmG, die mit Haftstrafen unter zwei Jahren zu rechnen haben, von der Haft verschont werden, wenn sie sich statt dessen einer abstinenzorientierten stationären Langzeittherapie unterziehen. Die Motivation der ÑZwangstherapierten" zur Abstinenz ist allerdings in der Regel sehr gering, was die hohen Abbruch- und Rückfallquoten von 80-90% deutlich zeigen (vgl. Stöver 1995: 25f.). Letztes formuliertes Ziel des NRBP war ein Mehr an Prävention. In diesem Bereich werden ca. 25 Millionen Mark pro Jahr ausgegeben (Hartwig/Pies 1995: 33). Vergleicht man diese Summe mit dem geschätzten Monatsumsatz im Straßenhandel mit Drogen allein in Frankfurt/Main, der bei ca. 40 Millionen Mark liegt (Wichmann 1992: 26), wird ersichtlich, daß diese 25 Millionen Mark für Präventionsmaßnahmen viel zu gering sind, als daß sie eine ernsthafte Wirkung entfalten könnten. Die vorangegangenen Zahlen zeigen, daß die gegenwärtige Drogenpolitik auch mit gesteigertem Aufwand an Mitteln keines ihrer Ziele erreichen konnte. Das eröffnet natürlich fragen nach Alternativen. Wie soll es weiter gehen mit der Drogenpolitik in der BRD? Dazu werden im Folgenden die Hauptstreitpunkte in der gegenwärtigen Diskussion ausgeführt und daraufhin die verschiedenen Reformmodelle dargelegt, die dann in einer zusammenfassenden Betrachtung bewertet werden sollen. III.3. Hauptstreitpunkte in der aktuellen DiskussionIII.3.1. Die Grundfrage: Abstinenz oder AkzeptanzIm gegenwärtigen Diskurs läßt sich die Gretchenfrage auf die Formel ÑAbstinenz oder Akzeptanz" bringen. Die bestehende Politik fordert Abstinenz von illegalen Drogen. Kritiker sehen darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den legalen Drogen Alkohol und Nikotin, die rechtlich als Genußmittel eingestuft werden, zumal die gesundheitlichen Folgen von z.B. Alkohol weit gravierender seien als die von Cannabis oder selbst die von reinem Heroin (Behr/Juhnke 1985: 98). Um diese Ungleichbehandlung aufzuheben, wird von den Prohibitionsgegnern gefordert, den Konsum von Drogen zunächst als gesellschaftliches Phänomen zu akzeptieren und somit den staatlichen Verfolgungsdruck auf die Konsumenten zu abzubauen (Amendt 1996: 178; Hartwig/Pies 1995: 68; Stöver 1994: 14). Prohibitionsbefürworter halten die Ungleichbehandlung verschiedener Drogen für gerechtfertigt. Alkohol wird von ihnen als Kulturdroge bezeichnet, da die Gesellschaft über Jahrhunderte gelernt habe, mit dieser Droge umzugehen. Bei den illegalen Drogen sei das nicht der Fall, weshalb der bewußte und kontrollierte Umgang mit diesen Drogen unwahrscheinlich sei und der Staat deshalb seine gesundheitspolitische Verantwortung den Menschen gegenüber wahrzunehmen habe. Diese differierenden Paradigmen in der Drogenpolitik führen natürlich auch zu unterschiedlichen Bewertungen der anderen Steitpunkte im Diskurs, wie im Folgenden zu sehen sein wird. III.3.2. Rechtsstaatliche BedenkenVon staatlicher Seite wird versucht, das Verbot illegaler Drogen mit polizeilichen und strafrechtlichen Mitteln durchzusetzen. ÑEs ist keine Frage, [...] wie durch Restriktion und Repression die Suchtausbreitung wirksam zu drosseln ist" (Bochnik 1998: 12). Das wird von den Befürwortern mit der Illegalität von Handel und Erwerb dieser Stoffe gerechtfertigt. Kritiker stoßen sich aber an zwei Punkten. Der erste Punkt ist der, daß im Grundgesetz das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit festgeschrieben ist. Dazu zähle auch das Recht auf Selbstschädigung. Mithin sei die strafrechtliche Praxis gegen Drogengebraucher nicht verfassungskonform. Der zweite Punkt ist der, daß zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels mit dem ÑGesetz gegen die organisierte Kriminalität (OrgKG)" und der polizeilichen Schleierfahndung Mittel entwickelt wurden und angewandt werden, die aus Sicht der Kritiker die grundgesetzlich verankerten Rechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Freizügigkeit einschränkten, was bei den Repressionsgegnern auf entschiedene Ablehnung stößt. III.3.3. Monetäre Aspekte in der DrogendiskussionFinanzpolitische Einwände gegen die gegenwärtig herrschende Drogenpolitik werden erst seit jüngerer Zeit vorgebracht. Die wichtigsten Vertreter sind Wichmann (1992) und Hartwig/Pies (1995). Sie errechneten, daß die volkswirtschaftlichen Kosten der Prohibition unverhältnismäßig hoch seien. Hartwig/Pies (1995: 33f.) zufolge belaufen sich allein die Kosten der Heroinprohibition in Deutschland auf mindestens 13 Milliarden Mark jährlich, von denen nur 640 Millionen für Beratung und Therapien sowie 49 Millionen für Prävention, Forschung und Anbausubstitution ausgegeben würden, was ein krasses Mißverhältnis darstelle. Befürworter der gegenwärtigen Politik halten dem das moralische Argument entgegen, Gesundheit sei ein wichtiges Gut, bei dem ein Insistieren auf finanziellen Fragen zynisch sei. Angesichts der von denselben Personen betriebenen Reform des Krankenversicherungssystems im Sinne höherer Rentabilität erscheint dieses Argument jedoch wenig glaubhaft. III.3.4. Der Hippokratische Eid und seine FolgenEin weiteres Problem der Drogenpolitik wird seit langem in der Ärzteschaft diskutiert. Seit 1987 gibt es in Deutschland, damals zuerst nur in Nordrhein-Westfalen, Substitionsprogramme für Heroinabhängige mit dem Opioid Methadon. Diesen ging eine lange Diskussion unter den Medizinern voraus, die sich heute bei der Kontroverse um die Diversifizerte Drogenverschreibung und Drogenabgabe (DDD, siehe Abschnitt IV.2.4.) wiederholt. Viele Ärzte sehen darin eine Verletzung des Hippokratischen Eides. Aufgabe der Ärzte sei es, Krankheiten zu bekämpfen. In der Methadonsubstitution und heute erst Recht in der diskutierten Heroin-Verschreibung im Rahmen der DDD sehen sie Maßnahmen, die die von ihnen so definierte Krankheit Sucht verlängert, anstatt auf Heilung, sprich: Abstinenz, hinzuzielen. Mithin dürfe ein derartiges Vorgehen auf keinen Fall Aufgabe von Ärzten sein. Auch die Gegenposition beruft sich auf den Hippokratischen Eid. Zur Bekämpfung von Krankheiten gehört auch die Linderung von krankheitsbedingten Leiden. In der DDD sehen ihre Befürworter ein Mittel, das soziale Leid der Süchtigen, wie z.B. Isolation, Verelendung und die Kriminalitätsspirale zu vermindern. Der Ausbruch aus dem täglichen Beschaffungsstreß ermögliche den Anhängigen wieder ein weitgehend normales Leben. Damit bekämen sie die Chance aus dem Drogenmilieu herauszukommen. Also erhöhe die DDD nach Ansicht ihrer Befürworter die Chancen auf Heilung von der Sucht.
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IV. Modelle zur Reform der DrogenpolitikDie unterschiedlichen Antworten, die zu den erörterten Streitpunkten gegeben werden, haben natürlich auch voneinander abweichende Konzepte zur Weiterentwicklung der Drogenpolitik zur Folge. Diese lassen sich grob in drei Gruppen einteilen. Es gibt Reformmodelle, die mit folgenden Ansätzen arbeiten: (1) dem prohibitiven Ansatz, (2) dem sozialpolitischen Ansatz und (3) dem permissiven Ansatz. Diese Ansätze und die daraus folgenden Modellvorstellungen sollen im Folgenden dargestellt werden. IV.1. Der prohibitive AnsatzDer prohibitive Ansatz geht davon aus, daß die bisherige Drogenpolitik grundsätzlich richtig ist. Alkohol, Nikotin und Koffein werden als kulturelle Errungenschaften betrachtet, mit denen die Gesellschaft gelernt habe umzugehen. Ihr Abhängigkeitspotential wird eingestanden. Die Menschen sollen selbstverantwortlich lernen, mit diesen Drogen umzugehen. Den heute illegalen Drogen wird dieser Prozeß der Enkulturation nicht zugesprochen. Die Menschen sollen mit dem Verbot dieser Drogen vor Selbstschädigung geschützt werden. Da das postulierte Ideal der Ñdrogenfreien Gesellschaft" offenkundig nicht erreicht ist, wird von den Vertretern dieses Ansatzes nach Möglichkeiten gesucht, wie die Gesellschaft sich dieser Vorstellung weitestgehend annähern könne. Ansatzpunkte sind sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite auf dem Drogenmarkt. Diese sollen mit strengen Sanktionen, wie z.B. ÑVerhaftung, Bestrafung, Beschlagnahme, Abschiebung, Observation, Kontrollen, Razzien, Lokalschließung etc." (Schwilk 1996: 16) von ihrem illegalen Tun abgehalten werden. Auch die Vertreter des prohibitiven Ansatzes müssen den in Abschnitt III.2. aufgezeigten Mangel an Erfolg für die bisherige Drogenpolitik konstatieren. Sie sehen aber in einer Lockerung der Verbotspolitik keinen gangbaren Weg. Vielmehr sollte ihrer Ansicht nach mit einer Verschärfung der Sanktionen und einer noch weiteren Ausweitung des Instrumentariums zur Drogenbekämpfung auf die Erfolglosigkeit des bisherigen Kurses reagiert werden. So formuliert die CDU in ihrem Grundsatzprogramm: ÑDie CDU tritt deshalb dafür ein, nicht die resignative Flucht in die ëLegalisierungí anzutreten, sondern den Kampf gegen die Drogen, die Drogenbosse und -kartelle noch konsequenter und systematischer zu führen. Gegen Drogendealer muß härter vorgegangen werden" (CDU 1994: 81). Doch nicht nur die Aufstockung der Mittel für Polizei und Justiz werden als nötig erachtet. Wichtiger Punkt der Prohibitionsbefürworter ist die verstärkte Vermittlung von ÑWerten". Die Wertevermittlung, so konstatieren sie, sei in den letzten Jahren defizitär. Hier sei verstärkte Jugendarbeit sowie deutliche Veränderungen im Bereich des Schulwesens notwendig. ÑNachdem in vielen Familien entsprechende Werte - teilweise auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation - nur noch unzureichend vermittelt werden können, ist hier [...] ein besonderer Handlungsbedarf gegeben" (Städtetag 1997: 6). Der prohibitive Ansatz baut also auf verstärkte Repression mit strafrechtlichen Mitteln und ÑWertevermittlung" in Richtung Abstinenz im Sinne der Idee einer drogenfreien Gesellschaft. IV.2. Der sozialpolitische AnsatzDer sozialpolitische Ansatz geht davon aus, daß eine drogenfreie Gesellschaft eine nicht verwirklichbare Utopie ist (Glück 1998: 12). Da Drogen neben der Gefahr der Suchtausbildung auch über eine Reihe von Eigenschaften verfügen, die von ihren Gebrauchern als subjektiv positiv erlebt werden, werden sie nach Ansicht der Verfechter dieses Ansatzes auch weiterhin konsumiert werden. Daher müßte der Gebrauch von Drogen als Tatsache akzeptiert werden. Dazu müßten andere Maßnahmen als die von den Prohibitionisten vorgeschlagenen ergriffen werden. IV.2.1. Kritik an der StrafrechtspraxisStrafrechtliche Maßnahmen gegen die Konsumenten seien kein Weg, diese vom Gebrauch illegaler Drogen abzuhalten. Vielmehr seien solche Mittel Ursache für eine Reihe negativer Folgen, die heute mit dem Konsum verbotener Substanzen einhergingen. So müßten Gebraucher sich zur Erlangung ihrer Droge(n) in eine Subkultur begeben. Das führe sie fast zwangsläufig in eine Stigmatisierung, deren weitere Folgen Ausgrenzung, soziale Verelendung und Isolation bedeuteten (vgl. Stöver 1994: 27). Desweiteren sei das Verbot z.B. von Heroin Grund für die auf dem Schwarzmarkt anzutreffenden hohen Preise von 70 bis 150 Mark je Gramm. Menschen, die wegen ihrer Sucht auf diesen Stoff angewiesen sind, könnten derartige Preise auf Dauer nicht mehr auf legalem Wege bezahlen, so daß sie, um ihre Sucht zu finanzieren, früher oder später gezwungen seien, kriminelle Handlungen zu begehen. Zudem führe die Illegalisierung dazu, daß keine Kontrolle der Qualität der angebotenen Substanzen erfolge, so daß das auf dem Schwarzmarkt angebotene Heroin in seiner Reinheit zwischen 10 und 50 Prozent schwanke. Der Rest verteile sich auf Verschnittstoffe, die teilweise weit gefährlicher seien, als das Heroin selbst (vgl. Stöver 1994: 28). Von Traubenzucker bis Strychnin sei in den polizeilich beschlagnahmten Proben fast alles zu finden gewesen, was sich irgendwie zum Strecken eigne. Ein großer Prozentsatz der Drogentoten sei auf Verunreinigungen zurückzuführen. Ein weiterer Punkt der gegenwärtigen Politik sei die hohe Ansteckungsrate unter Drogenabhängigen mit Krankheiten wie Hepatitis C und AIDS. Die Illegalisierung führe dazu, daß Gebraucher möglichst effektive Applikationsformen anwenden müßten, um mit möglichst wenig Aufwand das gewünschte Ergebnis - sprich: den ÑKick" - zu erreichen. Das sei das intravenöse Injizieren (Hartwig/Pies 1995:43). Die unter den gegenwärtigen Verhältnissen häufig anzutreffenden unhygienische Bedingungen und die Benutzung von Spritzen durch mehrere Personen seien ursächlich für die hohen Ansteckungsraten verantwortlich (Schwilk 1995: 36). IV.2.2. Hilfe statt Strafe für AbhängigeUm die Probleme der Abhängigen als auch der Gesellschaft zu verringern, müssen nach Ansicht der Vertreter des sozialpolitischen Ansatzes Angebots- und Nachfrageseite des Drogenmarktes verschieden behandelt werden. Konsumenten werden nach dieser Auffassung nicht als Straftäter sondern als Kranke betrachtet. Mithin sollten für sie nicht strafrechtliche sondern medizinische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören vielfältigere und niedrigschwelligere Substitutionsangebote sowie das Konzept der Diversifizierten Drogenverschreibung und Drogenabgabe (DDD). IV.2.3. SubstitutionSubstitution bedeutet, daß Heroinabhängige mit Ersatzstoffen (Substituten) behandelt werden, die das Auftreten von Entzugserscheinungen verhindern. Da es sich bei den Ersatzstoffen um synthetische Opiate (Opioide) handelt, besteht bei den Behandelten die Sucht zunächst weiter, was bei Kritikern auf Ablehnung stößt, die einzig in Entzug und Entgiftung gangbare Wege der Suchtbehandlung sehen (Bochnik 1998: 12). Hier ist allerdings eine Differenzierung notwendig, da es verschiedene Varianten der Substitutionsbehandlung gibt. a) Die Kurzzeitbehandlung dient in der Regel dazu, den Abhängigen in einer langsam reduzierten Dosis zu entziehen. Dieser sogenannte Ñweiche Entzug" ist eine Alternative zum Ñharten Entzug". Sinn dieser Form der Behandlung ist die Reduktion von Entzugsbeschwerden. Zudem soll damit verhindert werden, daß Angst vor Entzugssymptomen konditioniert wird. Diese Angst könnte bei einem Rückfall eine neue Behandlung verhindern oder verzögern. b) Mittelfristige Programme (ÑMaintenance-to-abstinence-programmes") sollen Abhängige mittelfristig, evtl. im Laufe mehrerer Jahre, zur Abstinenz führen. Hauptziel dieser Programme ist eine soziale und berufliche Reintegration der Patienten. Zudem sollen sie sich durch den Aufbau von Beziehungen außerhalb der Drogenszene aus dieser lösen. Von daher ist intensive ambulante psychtherapeutische Behandlung Teil der maintenance-to-abstinence-programmes. c) Langzeitbehandlungen (Erhaltungsprogramme) dienen dazu, ÑDrogenabhängige ohne zeitlichen Druck mittels Methadon zur Drogenabstinenz zu führen" (Schwilk 1996: 55). Besonders langjährige Heroinabhängige, die für Abstinenztherapien nicht mehr gewinnbar sind, sollen mit diesem Angebot angesprochen werden. Auf dem Wege soll ein ÑMinimum an menschenwürdiger Existenz gesichert und die Polytoxikomanie gebremst werden" (Schwilk 1996: 55). d) Niederschwellige Substitutionsbehandlungen unterscheiden sich von den in a) bis c) geschilderten dadurch, daß sie mit keinen Erwartungen an die Behandelten verbunden sind. Rückfälle und der zusätzliche Gebrauch anderer Drogen oder Medikamente führen nicht zum Ausschluß von der Behandlung. In den letzten elf Jahren wurden auch in Deutschland vielfältige Erfahrungen mit Substitutionsprogrammen gemacht. Grundsätzlich ist ein deutlich verbesserter Gesundheitszustand der Patienten zu konstatieren. Desweiteren ließ sich z.B. bei der Auswertung des Erprobungsvorhabens in Nordrhein-Westfalen feststellen, daß die Zahl der Verurteilungen um 98 Prozent gegenüber dem Zeitraum davor abnahm (Schwilk 1996: 65), oder anders ausgedrückt: die Kriminalitätsrate der Abhängigen sank beträchtlich. Drittens konnte eine soziale Stabilisierung der Patienten durch eine Distanzierung von der Drogenszene und das Knüpfen neuer drogenfreier Kontakte ausgemacht werden. Problematisch bleibt bei Substitutionsbehandlungen weiterhin der Beikonsum anderer Drogen und Medikamente. Dafür werden ÑMotivation sowie psychische und physische Situation der Abhängigen" (Schwilk 1996: 68) verantwortlich gemacht. Dem soll mit dem stärkeren Ausbau psychosozialer Begleitmaßnahmen entgegengewirkt werden. Einen gravierenden Nachteil sehen selbst die Substitutionsbefürworter darin, daß in diese Programme nur Opiatabhängige einbezogen werden können. Zudem werden nicht alle diese Abhängigen erreicht. Viele von ihnen wollen auf den ÑKick", den das Heroin bietet, nicht verzichten, und lehnen von daher eine Substitution ab (Stöver 1994: 87). Um auch diese Drogenkonsumenten erreichen zu können, wurde u.a. das Konzept der Diversifizierten Drogenverschreibung und Drogenabgabe (DDD) entwickelt. IV.2.4. Diversifizierte Drogenverschreibung und Drogenabgabe (DDD)Die Befürworter des Konzeptes der Diversifizierten Drogenverschreibung und -abgabe (DDD) kritisieren an der bisherigen Drogenpolitik, daß Politiker und Polizeivertreter ihnen vorgeben, welche Drogen wie zu verschreiben sind. Da sie Sucht als Krankheit definieren, sollte das Drogenproblem ihrer Meinung nach Ñin die Hände der Vertreter der Heilberufe gelegt werden" (Schwilk 1996: 69). Dazu gehört nach Ansicht der Vertreter der DDD auch, daß sie die Möglichkeit bekommen, Heroinabhängige mit eben diesem Stoff behandeln zu können. Sie verweisen zum Nachweis der Sinnhaftigkeit auf die seit 1985 bestehende Liverpooler Drug Dependency Clinic in Widnes (Großbritannien). Der für diese Klinik zuständige Psychiater der Gesundheitsbehörde im Halton District, Marks, beschreibt das wichtigste direkte Ziel damit, Ñdaß der Drogenabhängige mit einer verantwortlichen ärztlichen Autorität Kontakt behält, wenn er nicht davon abzubringen ist, seine Drogenabhängigkeit auf legale und am wenigsten gesundheitsschädliche Weise weiterzutreiben. Die Forschung hat gezeigt, daß keinerlei äußere Einmischung auf die Dauer der psychologischen Abhängigkeit, die eine Gaußísche Verteilung von ungefähr 10 Jahren hat, irgendwelche bedeutende Wirkung hat. Wenn also Süchtige von ihrer Süchtigkeit trotz der Ärzte und Polizisten und nicht etwa mit ihrer Hilfe geheilt werden, dann ist der beste ärztliche Eingriff, ein gesundes, legales Leben sicherzustellen, bis die psychologische Abhängigkeit von der Sucht abflaut" (Marks 1992: 63). Das wohl wichtigste Ergebnis der Heroinvergabe in Widnes ist, daß es dort seit Einführung dieses Programms unter den registrierten Abhängigen keine Drogentoten mehr gibt. Die Zahl der Verurteilungen ist bei den Kunden der Drug Dependency Clinic ist auf ein Zwölftel gesunken, die HIV-Infektionsrate auf unter 1% gesunken. Und auch die Kosten dieses Programms sind mit etwa 2.000 Pfund im Jahr je Patient deutlich geringer als z.B. eine einmonatige Entgiftung, die mit 5.000 Pfund zu Buche schlägt und aufgrund von Rückfällen zumeist mehrfach wiederholt werden muß (siehe Schwilk 1996: 74). Dieses Beispiel sowie der bekannte Schweizer Modellversuch zur Heroinvergabe werden von den Verfechtern der DDD oft vorgebracht, um auf die Wünschbarkeit und Durchführbarkeit ihres Konzeptes hinzuweisen. Mindestvoraussetzung der DDD ist, Heroin von Anlage I in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu überführen, womit seine Verschreibbarkeit rechtlich gesichert würde und entsprechende Programme zur DDD in Deutschland umgesetzt werden könnten. Kritiker der sehen in der DDD ein Mittel, welches die Suchtphase unnötig verlängere, der Drogenakzeptanz Vorschub leiste und auch den Schwarzmarkt weiterbestehen lasse, ja sogar noch zusätzlich mit Drogen versorge. Der Frankfurter Mediziner Hans Bochnik bringt diese Vorbehalte auf den Punkt: ÑDer Schweizer Weg hemmt Suchtheilungen, fördert Suchtausbreitungen und damit auch die gemeinschaftsgefährdende Kriminalität" (Bochnik 1998: 12). Befürworter der DDD halten dem entgegen, daß die Sucht unabhängig von äußeren Eingriffen durchschnittlich 10 Jahre betrage, und es am sinnvollsten sei, sie in dieser Zeit gesetzestreu, gesund und lebendig zu erhalten, anstatt sie der Illegalität und psychischer und sozialer Verelendung auszusetzen. Daß der Schwarzmarkt beliefert würde, hat sich am Beispiel Widnes nicht bestätigt. Das könne auch nur bei ärztlicher Überdosierung passieren. Da aber die DDD grundsätzlich jedem Drogenabhängigen offenstehe, gäbe es auch keinen logischen Grund sich Drogen auf dem Schwarzmarkt zu besorgen. Der Behauptung, daß die DDD Suchtausbreitungen befördere, mithin die Zahl der Abhängigen stiege, wird mit dem Verweis auf das Fehlen wissenschaftlicher und empirischer Grundlagen widersprochen. Zudem halten es die Verfechter der DDD für unzulässig, unbestimmter potentieller Drogengebraucher wegen Gesundheit und Leben der realen Abhängigen weiterhin zu riskieren. Trotzdem gibt es auch mit diesem Medizinalisierungsmodell weiterhin ungelöste Probleme. Zum Einen stellt sich die Frage, wie attraktiv die DDD für Konsumenten ist, da für sie damit Ñein Stück Kultur und Identität verloren" gehe (Schmidt-Semisch 1992, 51), wenn sie sich ständig als nicht eigenverantwortliche Patienten fühlen müßten. Zum Anderen ist nicht geklärt, wie mit den anderen Drogen verfahren werden soll, da die Diskussion der DDD hier noch nicht sehr weit ist. Das impliziert auch, daß weiterhin Kosten für Polizei und Justiz anfallen, da weiterhin illegale Drogenmärkte, z.B. für Kokain und Halluzinogene bestehen blieben. Ansätze zur Lösung auch dieser Fragen bietet der permissive Ansatz in der Drogenpolitik, der im Folgenden dargestellt werden soll. IV.3. Der permissive AnsatzDer permissive Ansatz in der Drogenpolitik geht davon aus, daß der kontrollierte Gebrauch von Drogen lernbar ist. Die Prohibitionspolitik wird als eine Hauptursache für unkontrollierte Konsummuster betrachtet: ÑDie geringe Verbreitung von konsumbegrenzenden Normen in der Subkultur sind als wesentlicher Grund dafür anzusehen, daß viele Konsumenten illegaler Drogen diese Substanzen exzessiv gebrauchen. Die Chance einer Legalisierung aller Drogen besteht folglich darin, daß unter dieser Voraussetzung soziale Gelegenheiten und Institutionen entstehen können, in deren Rahmen der Drogengenuß ohne gefährliche Folgen möglich wäre" (Strobl, zitiert nach Schwilk 1996: 84). Da laut Hess bereits unter der gegenwärtigen Prohibitionsbedingungen 50 bis 80 Prozent der Heroin- und über 90 Prozent der Cannabis- und Kokainkonsumenten nur gelegentlich diese Drogen gebrauchen, hält auch Wichmann (1992: 55) den kontrollierten Genuß von Drogen für denkbar. Mithin wird von den Verfechtern des permissiven Ansatzes ein weit über die Modelle hinausgehendes Konzept vertreten, als die in den obigen Abschnitten dargelegten. IV.3.1. Das GenußmittelmodellDie Umsetzung des permissiven Ansatzes soll mit einem Genußmittel-Modell erreicht werden. Danach wären alle heute illegalen Drogen anstatt unter das Betäubungsmittelgesetz unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) zu subsumieren. Mit dem LMBG wird unter anderem Herstellung und Qualität heute legaler Drogen wie Alkohol, Koffein, Nikotin usw. geregelt. Nach dem Vorbild dieser Stoffe sollen auch die heute illegalen Substanzen als Genußmittel eingestuft werden. Nach Schmidt-Semisch (1992: 75) sind Genußmittel Ñin erster Linie Stoffe, die nicht zum Zwecke der Ernährung oder zum Zwecke der Linderung, Heilung, Verhütung von Krankheiten (das sind Arzneimittel) verzehrt werden, sondern aus Gründen des Genusses." Damit wird die Freigabe aller heute illegalen Drogen gefordert. Ihr Verkauf soll über einen speziellen Fachhandel erfolgen, z.B. Apotheken, normale oder Drogenkneipen, erfahrene Drogenkonsumenten mit dann zu erwerbender Lizenz. Um Überdosierungen zu vermeiden, sollen die dann legalen Drogen in Einzeldosierungen verpackt und ihr Wirkstoffgehalt angegeben werden. Zudem sollen die Verpackungen Warnhinweise ähnlich den heute bei Medikamenten üblichen Beipackzetteln enthalten. Die Vertreter des Genußmittelmodells fordern ein Werbeverbot für Drogen sowie Konsumbeschränkungen wie bei Alkohol, also im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz und für Minderjährige. Außerdem sollen Steuern nach dem Vorbild von Alkohol- und Tabaksteuer erhoben werden. Diese Steuern sollen für Drogenaufklärung, - beratung, -hilfe u.ä. zweckgebunden sein. Die Qualität der angebotenen Drogen soll durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Daraus ergibt sich die Forderung nach Produkthaftung, d.h., die Produzenten sollen für Schädigungen am Konsumenten bei sachgemäßem Gebrauch haftbar gemacht werden können. Wie beim Alkoholmißbrauch sind Unvernunft und Fahrlässigkeit auch bei den zu legalisierenden Drogen bestehende Gefahren. Diesen Risiken könne die Gesellschaft, Ñwenn auch nur unvollkommen, mit Aufklärung und Erziehung zu einem verantwortlichen und verantwortungsbewußten Umgang mit psychoaktiven Substanzen" begegnen (Schmidt-Semisch 1992: 155f.). Die Legalisierung könne zudem mit einer Legalisierung den Respekt des Staates vor den Entscheidungen seiner Bürger manifestieren (Prantl, zitiert nach Schwilke 1995: 84). IV.3.2. Diskussion des GenußmittelmodellsKritiker sehen im Genußmittelmodell eine Reihe von Gefahren. Zum Einen sehen sie Probleme mit der Genauigkeit der Dosierung, die sich bei hochpotenten Substanzen wir Heroin im Milligramm-Bereich bewegt. Speziell für Neueinsteiger bedeute dies eine große Gefährdung. Warnhinweise könnten dieses Risiko kaum verringern. Desweiteren sehen sie das geforderte Werbeverbot unter marktwirtschaftlichen Umständen als nicht durchsetzbar an, zumal eine Begründung desselben mit besonderer Gefährlichkeit nicht zum von den Verfechtern des permissiven Ansatzes vorgebrachten Hinweises auf die relative Ungefährlichkeit von Opiaten passe. Drittens senke der legale Verkauf von Drogen bestehende Hemmschwellen und sorge so für eine starke Erhöhung der Konsumentenzahlen. Die Vertreter des Genußmittelmodells gestehen ein, daß es auch nach der Umsetzung ihres Konzeptes Drogentote geben wird. Sie gehen aber davon aus, daß ihre Zahl deutlich geringer sein wird, da die durch starke Schwankungen in der Wirkstoffkonzentration und gefährliche Verschnittmittel bedingten Todesfälle praktisch ausgeschlossen würden. Immerhin 72% der Todesfälle sind auf diese Ursachen zurückführbar (Hartwig/Pies 1995: 13). Da die Werbung für Tabak im Fernsehen bereits seit langem verboten ist, gibt es bereits ein Beispiel dafür, daß Werbeverbote durchaus durchsetzbar sind. Das Argument, Hemmschwellen würden gesenkt und dadurch die Konsumentenzahlen erhöht, sehen die Vertreter des permissiven Ansatzes als Spekulation an. Vielmehr deuteten die Erfahrungen, die in den USA nach der Aufhebung der Alkoholprohibition und in den Niederlanden nach der Semilegalisierung von Cannabis darauf hin, daß mit keiner starken Erhöhung der Konsumentenzahl zu rechnen sei.
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V. Zusammenfassende BetrachtungIn den vorangegangenen Abschnitten wurden die Defizite der deutschen Drogenpolitik dargelegt und mögliche Modelle zur Reform derselben vorgestellt. Der prohibitive Ansatz geht vom Drogenkonsum als Straftat aus und fordert von daher verstärkte Sanktionen. Der sozialpolitische Ansatz definiert Drogenabhängigkeit als Krankheit und favorisiert von daher Medizinalisierungsmodelle. Der permissive Ansatz sieht im Konsum von Drogen eine freie Entscheidung aus Genuß, die von daher vom Staat zu respektieren sei. Die drei Ansätze verlangen in ihrer Reihenfolge ansteigend verschieden starke Veränderungen der herrschenden Drogenpolitik. Die von den Prohibitionisten geforderten Maßnahmen erfordern rein quantitativen Veränderungen. Zu fragen ist, inwieweit sich diese als effektiv erweisen würden. Wie in Abschnitt III.1. erwähnt, wird prohibitionistische Politik in Deutschland seit inzwischen 70 Jahren gemacht. Die Ergebnisse sind als wenig erfolgreich zu bezeichnen (vgl. Abschnitt III.2.). Daraus ist zu folgern, daß andere Wege in der Drogenpolitik beschritten werden sollten. Die in Abschnitt IV.2. dargestellten Konzepte nach dem sozialpolitischen Ansatz gehen von der veränderten Sicht Drogenabhängiger als Kranker aus. Die Substitution hat sich, wie inzwischen langjährige Erfahrungen zeigen, als geeignet erwiesen, Opiatabhängige zu behandeln. Sie konnten aus der sozialen Isolation geholt und weitestgehend in die Gesellschaft reintegriert werden. Problematisch ist, daß nicht alle Opiatabhängigen und vor allem auch nicht die Konsumenten anderer Drogen angesprochen werden. Hier zeigen sich die Stärken der DDD, die auf den Erfahrungen der Drug Dependency Clinic fußen. Gegenwärtig wird auch in Deutschland diskutiert, ob Versuche mit der DDD durchgeführt werden sollten. Der dritte Ansatz verfolgt die radikalste Forderung nach ÑTotallegalisierung" aller Drogen, d.h., die Umschreibung aller Drogen unter das Lebensmittelgesetz. Damit würden die prohibitionsbedingten Drogenprobleme sämtlich entfallen. Die vom Staat gewährleistete Qualitätskontrolle würde gesundheitliche Risiken minimieren und die ÑEnkulturation" der Drogen auf natürliche Weise für eine weitgehende Regulierung des Konsums sorgen. Zudem könnten Steuereinnahmen für die Finanzierung von Präventions- und anderen Drogenhilfemaßnahmen dienen. Da für dieses Konzept noch keinerlei empirische Grundlagen bestehen, ist auch die Abwägung der Argumente für und wider das Genußmittelmodell hypothetisch. Unter den gegenwärtigen Bedingungen erscheint es utopisch, daß dieses Modell auf absehbare Zeit veri- oder falsifiziert werden könnte. Allerdings erscheint der geschilderte permissive Ansatz geeignet, einen Großteil der bestehenden Probleme lösen zu können. Vor allem in Bezug auf Cannabis, das mit 4 bis 7 Millionen Gebrauchern inzwischen durchaus als Kulturdroge bezeichnet werden kann, erscheinen Medizinalisierungsansätze eher als Rückschritt. Sie könnten allerdings als Übergangslösung hin zu einer Drogenfreigabe dienen.
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VI. Verwendete und weiterführende Literatur(1) Amendt, Günter (1996): ÑDie Droge. Der
Staat. Der Tod.", Reinbek (Rohwohlt)
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