Allgemeine
Kurzinformationen:
Internationalisierung und neue
Technologien
Schulautonomie
Finanzielle Selbständigkeit der
Schulen
Innere Schulreform -
Lehrplanentwicklung
Lehrlingsausbildung
Polytechnische Schule
Integration
Verhinderung von
Schulversagen
Mädchenförderung
Durchlässigkeit im
Bildungssystem
Ausführliche Darstellungen
einzelner Bereiche:
Neuer Lehrplan AHS
Schulbuch
Politische Bildung
Erwachsenenbildung
Pädagogische Akademien
Lehrerfortbildung
Maßnahmen für Schüler mit nicht deutscher
Muttersprache
Internationalisierung und neue
Technologien:
Das Unterrichtsministerium fördert die leichtere
Anerkennung von absolvierten Schulzeiten im Ausland und
erleichtert die Verwendung von lebenden Fremdsprachen als
Arbeitssprache. Es setzt Initiativen zur Weiterentwicklung
einer neuen Lernkultur und plant deren stufenweise
Implementierung in die Lehrpläne der Sekundarstufe. Im
Rahmen der Reform der Lehrpläne für die
berufsbildenden höheren Schulen und für die
Berufsschulen ist auf eine Verstärkung internationaler
Zugänge geachtet worden, dieser Ansatz wird zielstrebig
weiterverfolgt.
Der Einsatz neuer Technologien im Schulwesen wird in
mehreren Schritten verwirklicht, wobei das Schwergewicht bei
der Erprobung des pädagogisch sinnvollen Einsatzes
neuer Medien (Internet, CD-ROMs) liegt. Diese
Aktivitäten werden durch den Ausbau der Schulvernetzung
und die Ausstattung der Schulen mit geeigneter Hardware
unterstützt. Darüber hinaus werden die
Auswirkungen der globalen Informationsgesellschaft auf das
Bildungssystem praktisch und reflexiv beobachtet und
Strategien zu entsprechenden Reformen in den Schulen
entwickelt.
Schulautonomie:
Mit den Kompetenzverlagerungen im Bereich der Schulzeit,
der Schulveranstaltungen und der Lehrplangestaltung wird ein
hohes Ausmaß an struktureller Eigenständigkeit
der Schule erreicht, die durch eine verbesserte Schulung der
Leitungsqualitäten und durch neue Formen
verantwortlicher Entscheidungsfindung begleitet werden muss.
Finanzielle Selbständigkeit
der Schulen:
Zusätzlich zur Schulautonomie ist durch die Novelle
zum Schulorganisationsgesetz BGBl.-Nr. 330/1996 ein
wesentlicher Schritt auf dem Weg zur finanziellen
Selbständigkeit der Schulen gelungen. Weitere Schritte
zu einer Teilrechtsfähigkeit der Schulen werden folgen.
Parallel dazu sind zahlreiche Verfahrensvereinfachungen und
die Übertragung personeller Entscheidungskompetenzen in
Vorbereitung.
Innere Schulreform -
Lehrplanentwicklung:
Mit der Vorlage der Zielsetzungen der Lehrplanentwicklung
'99 und mit dem Start eines umfassenden Versuchsprojektes an
80 Modellschulen in ganz Österreich ist die
Neugestaltung der Lehrpläne mit Blick auf die
Definition verbindlicher Kernbereiche in ein konkretes
Stadium getreten. In diesen Lehrplanentwicklungen wird vor
allem auch den Schlüsselqualifikationen und der
Berufsorientierung vermehrtes Augenmerk gewidmet werden. Aus
der grundlegenden Neukonzeption der Unterrichtsgestaltung im
Lehrerteam sind Anregungen für die Entwicklung
vernetzter Denkprozesse und projektbezogener Arbeit zu
erwarten.
Neuer Lehrplan AHS
Lehrlingsausbildung:
Ausgehend von den erleichterten Anrechnungsbestimmungen
des "Schulpaketes" beginnen mit dem Schuljahr 1997/98 die
Verankerung einer Berufsreifeprüfung sowie die
Weiterführung der begonnenen Generalreform der
Berufsschullehrpläne (neue technische Entwicklungen,
sprachliche Vertiefung, generelle Modernisierung). In
zukunftsweisenden Berufsfeldern werden neue attraktive
Lehrberufe geschaffen, die High-Tech-Berufe werden ins
Regelwesen übernommen. Weitere neue Berufe sind im
Bereich EDV, Gesundheit und Umwelt konzipiert.
Polytechnische Schule:
Mit dem im Herbst 1996 vorgelegten "Schulpaket" wurde
eine grundlegende Reform des Polytechnischen Lehrganges
eingeleitet, die dessen Akzeptanz erhöhen und zu einer
besseren Kooperation mit dem berufsbildenden Schulwesen
führen wird. Die Anrechnung von Ausbildungsteilen der
Polytechnischen Schule in weiterführenden Schulen wurde
auf der Basis von Lehrplanvergleichung wesentlich
erleichtert, die Situierung dieser Schulart als
eigenständige Schule wurde verankert.
Die Zahl der aus weiterführenden Schulen
rückgestellten Schülerinnen und Schüler wurde
verringert und ein System spezifischer
Fördermaßnahmen für leistungsschwache
Schülerinnen und Schüler entworfen. Durch die
Verankerung einer regionalen Kooperation mit den anderen
Partnern des Bildungssystems und durch die Möglichkeit
zu einem übergreifenden Lehrereinsatz sowie durch
Lehrplaninnovationen wird ein Impuls zur höheren
Akzeptanz der Polytechnischen Schule gesetzt werden.
Integration:
Die Integration geistig behinderter Schülerinnen und
Schüler auch in der Sekundarstufe I wurde beschlossen
und wird nach ihrer Implementierung im Regelschulwesen ab
dem Schuljahr 1997/98 regelmäßig evaluiert
werden. Die Ausbildung zusätzlicher Lehrkräfte
läuft bereits.
Verhinderung von
Schulversagen:
Im Frühjahr 1997 wurde das Frühwarnsystems zur
weitgehenden Vermeidung von Schulversagen eingeführt.
Vorwiegendes Ziel dieser Bestimmung ist es, einer
bevorstehenden negativen Beurteilung eines
Pflichtgegenstandes möglichst frühzeitig
entgegenzuwirken. Bereits dann, wenn sich bis zum ersten
Semester oder Anfang des zweiten Semesters eine
mögliche negative Beurteilung abzeichnet, müssen
vom Lehrer bzw. von der Lehrerin aus Gespräche mit dem
Schüler/der Schülerin und mit den Eltern
geführt werden. Es geht darum, Defizite festzustellen,
die Sachgebiete, die nachzulernen sind, aufzuzeigen und
Hilfestellungen für das Aufholen des Defizits zu geben.
Die Zahl der "Fünfer" konnte bereits deutlich gesenkt
werden.
Mädchenförderung:
Zur Erweiterung des Lebens- und Berufsspektrums von
Mädchen und Burschen hat das Unterrichtsministerium
einen Aktionsplan mit Maßnahmen auf verschiedenen
Ebenen erarbeitet. Die Schulen werden aufgerufen,
Aktivitäten in diesem Sinne durchzuführen.
99 Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung
im Bereich der Schule und Erwachsenenbildung
Durchlässigkeit im
Bildungssystem:
Künftig erlaubt ein abgeschlossenes Studium an der
Pädagogischen Akademie den Einstieg in den zweiten
Studienabschnitt eines facheinschlägigen
Lehramtsstudiums an der Universität. Um bestehende
Unterschiede, vor allem in der
wissenschaftlich-theoretischen Ausrichtung des
Universitätsstudiums auszugleichen, können die
Universitäten bis zu 30% der Stunden des ersten
Abschnittes als Ergänzungsprüfungen vorschreiben.
Die Entscheidung darüber fällen die
Studienkommissionen an den Universitäten. Auch für
den zweiten Studienabschnitt können fallweise einzelne
Lehrveranstaltungen angerechnet werden.
Diese Änderung ist ein wichtiger weiterer Schritt in
der Anerkennung von vorhandenem Wissen und bringt
gleichzeitig eine Verkürzung der Ausbildungszeiten.
Österreich wird damit seiner Verantwortung im Umgang
mit der Lebenszeit junger Menschen und mit den Ressourcen im
Bildungswesen noch besser gerecht.